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Kann das Aluminium-Sägeblatt Edelstahl schneiden?

Aluminium-Sägeblätter werden in der Aluminiumindustrie häufig verwendet, und viele Unternehmen müssen neben der Verarbeitung von Aluminium manchmal auch eine kleine Menge Edelstahl oder andere Materialien verarbeiten, das Unternehmen möchte jedoch kein weiteres Gerät hinzufügen, um die Sägeleistung zu steigern kosten.Es gibt also diese Idee: Können Aluminium-Sägeblätter Edelstahl schneiden?

Für das Sägeblatt zum Schneiden von Aluminiumlegierungen, das hauptsächlich aus Stahlplatten und Hartlegierungsschneidköpfen besteht, muss die Geschwindigkeit der Ausrüstung etwa 3000 U/min betragen. Für Geräte zum Schneiden von Edelstahl ist eine Geschwindigkeit von etwa 100–300 U/min erforderlich.Erstens passt das nicht zusammen.Da die Härte von Stahl viel höher ist als die von Aluminiumlegierungen, kann es bei Verwendung des Sägeblatts zum Schneiden von Aluminiumlegierungen zur Verarbeitung leicht dazu kommen, dass das Sägeblatt während des Gebrauchs leicht bricht und bricht, und dies kann nicht der Fall sein verwendet werden.hoch.Daher wird aus professioneller Sicht empfohlen, dass Aluminium-Sägeblätter keine Materialien aus rostfreiem Stahl schneiden können.

Hier wird auch erklärt, dass es auch Kupfermaterial gibt, das mit Aluminiumlegierungen verwendet werden kann, da die Härte dieser beiden Materialien ähnlich ist und die Größe des Kupfermaterials auch der des Aluminiummaterials und die Geschwindigkeit der Ausrüstung ähnlich ist Verwendet wird auch 2800-3000 oder so.Gleichzeitig ist die Zahnform des Sägeblatts aus Aluminiumlegierung im Allgemeinen ein flacher Leiterzahn, der zum Sägen von Aluminium- und Kupfermaterialien verwendet werden kann. Wenn sich das Material und die Zahnform des Sägeblatts aus Aluminiumlegierung geringfügig ändern, ist dies der Fall kann auch auf Holz und Kunststoff aufgetragen werden.wird bearbeitet.Für spezifische Sägeblattempfehlungen empfiehlt es sich, einen professionellen Sägeblatthersteller zu konsultieren.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 21. Februar 2023

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